Auszüge aus dem Gerichtsurteil:
Es wurde jedoch schon seit Jahren in der Ortschaft … hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, daß der Täter seine bei ihm angestellten Kellnerinnen in unsittlicher Weise bedrängen würde und wurde auch hinter vorgehaltener Hand der Spitznahme „Grapscher-Anton“ für den Täter verwendet.
Faksimile aus dem Gerichtsurteil: der ÖVP-Gemeinderat war seit Jahren wegen sexuellen Mißbrauchs ortsbekannt
Dazu Auszüge der Aussagen einzelner Zeugen:
Der Zeuge Lais bestätigte glaubhaft, daß die Kunden in seinem gegenüber dem Lokal der Angeklagten etablierten Friseurgeschäft schon seit Jahren Andeutungen über sexuelle Übergriffe des Anton gemacht und der Täter auch unter dem Spitznahmen „Grapscher-Anton“ geführt wurde.
Auf die Frage des Richters, wie lange dieser Spitzname schon im Umlauf sei, antwortete dieser „10, 20 Jahre„!
unzählige Male über Jahre hindurch, sorgte der Täter u.a. dafür, daß seine Kellnerinnen ihn bei dem etwa 1m breiten Durchgang zwischen Thresen und Bar berühren mußten – er stand absichtlich in diesem Durchgang. Seine Vergewaltigungen verübte er nur wenige Meter entfernt in der Küche
… Der Zeuge Rimon schilderte ebenfalls glaubwürdig, daß ihm als ehemaligen Stammgast des Cafés der Täter immer wieder auffiel, daß Anton die dort beschäftigten Kellnerinnen immer wieder „zufällig berührte“ bzw. Anton auch dafür sorgte, daß sich die Kellnerinnen bei einem engen Durchgang im Lokalbereich an ihm vorbeidrängen mußten und es sohin ebenfalls zu Berührungen zwischen dem Täter und den Kellnerinnen gekommen ist. Auch bestätigte dieser Zeuge glaubhaft, daß der Täter das Opfer Yoki einmal gefragt habe, ob sie ihren Pyjama dabei habe, da sie heute Nacht bei ihm schlafen müsse. Der Zeuge Rimon gab weiters glaubhaft an, daß er den Eindruck hatte, daß Anton den Kellnerinnen nachsteige und sich wie ein „Grabbler“ verhalte. Der Zeuge Rimon bestätigt sohin, daß der Täter seinen Kellnerinnen jedenfalls nachgestellt hat und auch jede Gelegenheit ausgenützt hat, um in von den Kellnerinnen nicht erwünschten Körperkontakt mit ihnen zu treten.
Der Zeuge Rimon gibt an, daß er ebenso mehrfach anrüchige Äußerungen des Anton gegenüber seiner Dienstnehmerinnen vor den Gästen vernommen hat.
Arbeitgeber machte sich an weiteres Opfer heran
Eine weitere vormalige Arbeitnehmerin, die als Zeugin geladen wurde, sagt vor Gericht aus, daß sie bereits bei Arbeitsantritt im Sommer 2005 von Opfer Zahra von allfälligen Übergriffen ihres Chefs, Anton gewarnt wurde.
Auszug aus dem Gerichtsurteil:
… Die Zeugin Kamilla bestätigte auch, daß der Täter sie einmal für sie überraschend zu sich gezogen und sie auf den Mund geküßt habe.
Sie gibt weiters an, daß der Täter Fotos von ihr bei einer Veranstaltung gemacht hat, wobei eines nur großformatig ihren Popo zeigte. Besagtes Foto zeigte Anton sogar voller stolz seiner Dienstnehmerin Kamilla.
Die Verteidigung Antons legt dem Gericht als „Gegenbeweis“ Fotos der Veranstaltung vor, unter denen sich jedoch nicht jenes, das von der Zeugin genannt und beschrieben wurde, befindet. Zeugin Kamilla trägt dem Gericht glaubhaft vor, daß sie Anton nachdem er sie gegen ihren Willen geküßt hat, unmißverständlich gesagt hat, daß sie in einer festen Beziehung steht und ihr Freund sehr eifersüchtig sei. Sie ist der Auffassung, daß ihr vormaliger Arbeitgeber nur aus diesem Grund von weiteren Belästigungen aus Furcht vor ihrem Freund Abstand genommen hat.
Chef lockt Dienstnehmerinnen zu Pornofilmen und Pornofotos
Im Zuge des Gerichtsverfahrens wird ebenso festgestellt, daß Anton mehrmals unterschiedliche Dienstnehmerinnen unter verschiedenen Vorwänden zu seinem Computer im privaten Wohnbereich (Anm.: die Wohnung von Anton & Berta liegt oberhalb des Cafés im 1. Stock von deren Eigentumshaus; Verbindung über einen Treppenaufgang) gelockt hat um ihnen Pornofotos auf seinem PC zu zeigen. Ebenso ist er verfahren, wenn er sich Pornofilme in einem Nebenraum des Cafés auf der Großleinwand ansah.
Berta, seine wegen mehrfacher Nötigung verurteilte Gattin, kommt aus einem Nebenraum. Gleich hinter dieser Türe (1) befindet sich der Durchgang zu den Treppen (2), die zu der Wohnung des verurteilten Sexualverbrechers führt. Dorthin lockte er seine Kellnerinnen um ihnen Pornofotos auf seinem Computer zu zeigen und sie sexuell zu mißbrauchen
Auszug aus dem Gerichtsurteil:
… Bei einer anderen Gelegenheit rief der Täter die Zeugin Xenia in seine im ersten Stock gelegene Wohnung und zeigte dem Opfer auf seinem Computer das Bild eines übergroßen erigierten Penis, wobei der Täter auch diese Gelegenheit wiederum dazu nutzte, das Opfer – wie bereits oben beschrieben – mit Gewalt, nämlich durch Drücken gegen die Wand dazu zu nötigen, das Abtasten und Küssen ihrer Brüste sowie das Betasten ihrer Scheide zu dulden.
… Auch kam es öfters vor, daß der Täter die Zeugin Xenia in den im Erdgeschoß gelegenen Nebenraum rief, während er sich gerade auf der dort befindlichen Leinwand einen Pornofilm ansah.
Opfer entkam weiteren Sexualverbrechen weil sie Selbstmord ankündigte
Auszug aus dem Gerichtsurteil:
In der letzten Phase ihres Beschäftigungsverhältnisses bei den Tätern, Anton und Berta, konnte das Opfer Xenia letztendlich weitere Übergriffe des Täters gegen ihre Person dadurch vermeiden bzw. abwehren, indem sie dem Täter gegenüber ankündigte, daß sie sich umbringen werde, wenn er sie nicht in Ruhe lasse. Ab diesem Zeitpunkt kam es zu keinen weiteren Übergriffen des Täters mehr, jedoch wurde die Zeugin Xenia vom Täter ab da an gemobbt, indem er sie etwa vor den Lokalgästen lächerlich machte bzw. als blöd hinstellte.
Sex ist Thema Nr.: 1 im Café des ÖVP-Gemeinderates
Richter Furtner spricht den Täter über die gesellschaftlichen Strukturen in seinem Café unter Berücksichtigung der Aussagen, beispielsweise betreffend der Pornofotos und Pornofilmvorführungen an. Darauf tätigt Anton, der ÖVP-Gemeinderat eine Aussage, die wohl kaum deutlicher an Ausdruckskraft sein könnte was für eine Einstellung und ideologische Ausrichtung der Betriebsführung existiert und was für Personen dort als Stammgäste verkehren indem Anton sagt:
Es wird oft in einem Lokal über das Thema Nr.: 1 gesprochen, so ist das in einem Lokal.