Offener Brief von Walter Egon GLÖCKEL an Armin PIKL – ZEUGEN JEHOVAS

Herr Armin Pikl!

Das Gerichtsverfahren, von der Organisation der Sie selbst angehören und das Sie in deren Auftrag gegen mich in meiner Eigenschaft als Journalist wegen der Verwendung der Domain zeugen-jehovas.info betreiben, läuft bereits im 3. Jahr, nunmehr vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Wenn es den ZEUGEN JEHOVAS schon nicht gelingt, die publizistischen Reportagen und Dokumentationen, die aus meiner Feder stammen, juristisch anzugreifen, dann sollte wohl das unter dieser Domain geführte kritische Informationsportal unschädlich gemacht werden.

Die ZEUGEN JEHOVAS Deutschland in der vermeintlichen Annahme, alleinig das Namensrecht für sich in Anspruch nehmen zu dürfen, wurden jedoch vor knapp einem Jahr im Zuge des Berufungsverfahrens seitens der unabhängigen, irdischen und auf demokratischen Grundsätzen basierenden Gerichtsbarkeit darüber informiert, daß der Sachverhalt aber bei weitem nicht so gelagert ist, wie es Ihre Organisation wohl gerne sehen würde. Daß Sie und die ZEUGEN JEHOVAS längstens in Kenntnis dieses Umstandes sind, wird auch damit unter Beweis gestellt, daß ihrerseits gleich alle möglichen Namenskombinationen zu ZEUGEN JEHOVAS bei den neuen .eu-Domains gesichert wurden. Um sich ggf. vor einem negativen Urteil zu drücken, kam man auf die Idee, die Domain zeugen-jehovas.info wegen des verlorenen Verfahrens zu Ihrem Geheimbuch mit dem Titel „Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“ zu pfänden. Dabei wollen wir aber der Ehrlichkeit halber festhalten, daß Sie Herr Pikl, dieses Verfahren nur deshalb gewonnen haben, weil mir die finanziellen Möglichkeiten für das Berufungsverfahren nicht zur Verfügung gestanden sind und der Richter die Bedeutung des brisanten Inhaltes, der eindeutig, auch nach Meinung unterschiedlichster Fachleute, die von Ihnen vertretene Organisation des Verstoßes gegen internationales und nationales Recht überführt und in Abwägung des Verhältnismäßigkeit zwischen Urheberrecht und allgemeinen öffentlichen Interesse die 1:1 Veröffentlichung zulässig gewesen wäre. Einschlägige Urteile sind ja bereits entschieden worden. (Dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann das durch Art 10 EMRK geschützte Recht der freien Meinungsäußerung entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine Abwägung der vom Urheber oder seinem Werknutzungsberechtigten verfolgten Interessen mit dem Recht der freien Meinungsäußerung zu beurteilen – OGH 2001)

Im Zuge des Pfändungsverfahrens der vormals in meinem Besitz gewesenen Domain zeugen-jehovas.info ist Ihnen zusätzlich das Bravourstück gelungen, vorerst die eigene Domain jehovas-zeugen.info zu pfänden, was international in Fachkreisen mit Schmunzeln zur Kenntnis genommen wurde und sich auch in einschlägigen Publikationen als amüsante Anekdote wiederfand.

Nun denn, im vergangen Jahr wurden Sie nicht müde mit zahlreichen Untergriffen versetzt, dem Amtsgericht Karlsruhe im Zuge des Einspruches zu der Domainpfändung durch meinen Rechtsanwalt Klaus Walkerling Ihre Position darzulegen. Es läuft nunmehr ein „Ping-Pong-Spiel“ – Sie schreiben hin, wir geben unsere Stellungnahme ab, die wieder von Ihnen beantwortet wird und uns zur Stellungnahme vorgelegt wird – ein Jahr lang. Kommt Ihnen das nicht selbst schon lächerlich vor? Mit Ihrem Brief vom 6.12.06 an das Amtsgericht Karlsruhe bringen Sie es klar und unmißverständlich zum Ausdruck in dem Sie wie folgt schreiben – Auszug:

„der Schriftsatz der Gegenseite vom 20.11.2006 bestätigt den Unterzeichner darin, dass das Beschwerdeverfahren in rechtsmißbräuchlicher Weise nur deshalb weitergeführt wird, um eine Erledigung des Verfahrens vor dem OLG Koblenz zu vermeiden.“

Faksimile Schriftsatz Zeugen Jehovas - Armin PiklZEUGEN JEHOVAS – zuerst klagen, dann Weiterführung des Gerichtsverfahrens wegen drohender Niederlage vermeiden – Faksimile aus dem Schreiben von Armin PIKL vom 6.12.06 an das Amtsgericht Karlsruhe (GZ 8 M 21915/05)

Genau das ist der Punkt, denn das OLG Koblenz hat Ihnen mitgeteilt, sofern der Einspruch gegen die Domainpfändung durchgeht, geht das Gerichtsverfahren, das Sie Herr Pikl dort zur Domain zeugen-jehovas.info eingeleitet haben weiter und angesichts der drohenden Niederlage wollen Sie das nicht. (z.B. OGH 2004 – Namensrecht, Abwägung mit dem Recht der freien Meinungsäußerung nach Art 10 EMRK)

Rechtsanwalt Armin Pikl - Zeugen JehovasFaksimile: Armin PIKL bezeichnet ein Ordentliches Gerichtsverfahren als „mißbräuchliches Treiben“ in seinem Schriftsatz vom 6.12.06 an das Amtsgericht Karlsruhe

Es ist bemerkenswert, daß ausgerechnet Sie als Jurist von einer mißbräuchlichen Weise eines Rechtssverfahrens sprechen. Im Gegensatz zu dem Gesetzbuch der ZEUGEN JEHOVAS, das bereits zuvor schon namentlich genannt wurde, basieren die Gesetze eines demokratischen Rechtsstaates auf anderen Grundsätzen und diese räumen auch ganz bewußt solche Rechtsmittel und das Recht auf einen fairen Prozeß ein – kann man alles im Grundgesetz nachlesen. Daß die Gesetze und Rechtsverfahren innerhalb der ZEUGEN JEHOVAS nicht auf demokratischen Grundsätzen basieren wissen wir beide. Ihrem eigenen Rechtssystem beugen sich die bedauernswerten Angehörigen der ZEUGEN JEHOVAS jedoch auch nur aus dem Grund, weil diese einer Gehirnwäsche, die ihnen durch Ihre Organisation während der gesamten Zeit, der sie dieser angehören, unterzogen werden. Die Art und Vorgangsweise habe ich ja bereits ausführlich in Die Methodik der Dämonen der Zeugen Jehovas „Die Methodik der Dämonen der ZEUGEN JEHOVAS“ dargelegt.

Am 24.10.06, in einem Ihrer zahlreichen Schriftsätze, die Sie im Zuge des Verfahrens dem Amtsgericht Karlsruhe übermittelten, schrieben Sie wie folgt:

Armin Pikl Zeugen JehovasArmin PIKL in seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Karlsruhe vom 24.10.06 zur Causa Zeugen Jehovas : Walter Egon GLÖCKEL

„Anzumerken ist weiter, dass der Schuldner nach Ansicht des Unterzeichners das Verfahren dazu missbraucht, seine journalistische Karriere voranzutreiben.“

Herr Pikl, was verstehen Sie unter einer „journalistischen Karriere“? Kann ich dies so interpretieren, daß in den vergangenen 7 Jahren einige bedeutende Reportagen von mir über die ZEUGEN JEHOVAS veröffentlicht wurden, wie beispielsweise diejenige, die die Lügen Ihrer Organisation zu dem Zeitabschnitt des Nationalsozialismus betrifft oder die Vergewaltigungen einer Minderjährigen oder den Nachweis über die ideologische Übereinstimmung mit der Ideologie von Adolf HITLER, die Ihr „ehrenwerter“ Präsident Rutherford verkündete und sie all diesen Zeugen Jehovas – WIKIPEDIADokumentationen nichts entgegenhalten konnten. Solche Wahrheiten schmerzen umso mehr als man doch um biederes Ansehen in der Öffentlichkeit bemüht ist. Aber vielleicht meinen Sie doch etwas ganz anderes, nämlich, daß ich von 18 Verfahren die ich wegen meiner Reportagen durchfechten mußte, Zeugen Jehovas - WIKIPEDIAnoch kein einziges verloren habe und damit die Gewichtung meiner Publizierungen zu Ihrer Organisation vielleicht einen höheren Stellenwert und mehr Beachtung in der Öffentlichkeit erhalten? Es geht doch gar nicht darum eine „Karriere voranzutreiben“, wie Sie schreiben – was Sie stört ist, daß Sie und die von Ihnen vertretene Organisation machtlos zusehen muß, wie ich als unabhängiger Journalist sachlich unantastbare Sachverhalte, die ihr wahres Gesicht und ihre wahren Inhalte zeigen, in die Öffentlichkeit bringe. Ihre Gruppe möge zwar inhaltlich beispielsweise die „Spielwiese von ZJ-Angehörigen“ – Wikipedia zu dem Begriff ZEUGEN JEHOVAS durch manipulative Darstellungen „gut unter Kontrolle“ haben, wodurch aus journalistischer Sicht das Portal einen bitteren Beigeschmack in Punkto Objektivität erhalten hat und Sie andere Medien mit Ihrer bekannten Klagefreudigkeit beeinflussen können, aber all diese Maßnahmen greifen bei mir nicht und diese Konstellation erschwert Ihnen die Manipulation der Gesellschaft.

Innerhalb der gleichen Eingabe vom 24.10.06 schreiben Sie:

Gehirnwäsche - Zeugen JehovasFaksimile: Armin PIKL – ZEUGEN JEHOVAS – Schriftsatz vom 24.10.06 an das Amtsgericht Karlsruhe zur Causa GLÖCKEL

„Der Unterzeichner möchte doch hoffen, dass hier nicht Vorurteile gegenüber meiner Mandantschaft zu einer den Gegner bevorzugenden Verfahrensführung verleiten.“

Herr Pikl, gehen Ihnen sachlich orientierte Argumente aus, daß Sie gegenüber dem Gericht solche Äußerungen machen müssen? Ist dies Ihr „As“, das Sie jetzt ausspielen, der „letzte Trumph“ oder Ihr „Rettungsanker“ dem Gericht eine mögliche, bevorzugte Verfahrensführung selbst in „blumiger Form“ indirekt vorzuwerfen. Dieser Satz erinnert mich daran, als es Ihnen regelrecht die Sprache verschlug, als Sie in der Gerichtsverhandlung 1. Instanz wegen des geheimen Anleitungsbuches für Führungskräfte der ZEUGEN JEHOVAS von dem Richter darauf hingewiesen wurden, daß Ihre Klage unter einer falschen „Titulierung“ eingebracht wurde.

Was das kritische Informationsportal über die ZEUGEN JEHOVAS von mir betrifft, ist dies ja bekanntlich bereits seit Beginn 2006 unter zeugen.jehovas.info, bibelforscher.jehovas, sekte.zeugen.jehovas und weiteren Domains, existent. Das wissen Sie doch längstens, haben es aber ganz offensichtlich vermieden die Klage um diesen Aspekt zu erweitern um der Niederlage zu entgehen.

Sie können, um dem Ganzen ein Ende zu bereiten auch die Klage unter Anspruchsverzicht zurückziehen und die Kosten meines Anwaltes begleichen, oder klagen alle anderen Domains auch ein unter denen das Info-Portal betrieben wird. Wie immer Sie sich auch entscheiden mögen an einem Umstand wird sich nichts ändern: die ZEUGEN JEHOVAS bleiben ein Schwerpunkt meiner journalistischen Arbeit und glauben Sie mir Herr Pikl, ich habe hier Sachverhalte in Evidenz, die Ihnen und der von Ihnen vertretenen Organisation noch sehr unangenehme Stunden bereiten werden. Ich reiße ihnen schrittweise „die Maske vom Gesicht“ und entblöße ihr wahres Antlitz mit jeder einzelnen Reportage. So mancher Mitleser mag sich heute über diese sehr direkte Formulierung wundern, aber der Zeitpunkt wird kommen, wo hier und heute Formuliertes für Jedermann erkennbar und verständlich wird.

Ob Ihnen die Anerkennung als Religionsgemeinschaft in manchen Ländern gelungen sein mag, interessiert mich nur am Rande. Was für mich zählt sind Fakten Herr Pikl und keine Aussprüche der ZEUGEN JEHOVAS, sind zutreffender für diese manipulierenden Seelenräuber als die, die da aus Ihren eigenen Schriften lauten: „Religion wurde Satans Angriffswaffe“ sowie „Religion ist das direkte Gegenteil der wahren Gottesanbetung“. Herr Pikl vielleicht können Sie mir beantworten warum es den ZEUGEN JEHOVAS dann so wichtig war diesen Status zu erlangen, wenn Religion doch Satans Werk ist und laut Ihrer Organisation das direkte Gegenteil der wahren Gottesanbetung darstellt? Geht es denn vielleicht doch nur um Steuervorteile, Geld, Macht und Einfluß?

Text der ZEUGEN JEHOVAS über ReligionFaksimile aus der Literatur der ZUEGEN JEHOVAS

Übrigens lasse ich bewußt die Quellenangabe für diese Zitate Ihrer eigenen Organisation offen, denn diese sind Inhalt einer kommenden Reportage, die vielleicht den Einen oder Anderen mehr zum Nachdenken über die ZEUGEN JEHOVAS veranlaßt.

Walter Egon Glöckel

2006-12-23

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Abschluß des Verfahrens: Die ZEUGEN JEHOVAS wollten trotz Kenntnis, daß mit weiteren „gleichlautenden“ Domains das Portal längstens wieder betrieben wird, keine Fortführung des Prozesses. OHNE Urteilspruch wurde auf Betreiben der ZEUGEN JEHOVAS und dessen Vertreters Armin PIKL das Verfahren 2007 für beendet erklärt. 3 Jahre dauerte es und mit der Beendigung des Verfahrens sieht GLÖCKEL seine Position bestätigt. Niemand hat das alleinige Anrecht auf Begriffe und Wörter wie GOTT, ALLAH, KIRCHE und CHRISTEN und dies dürfte den ZEUGEN JEHOVAS endlich bewußt geworden sein.

Bitterer Beigeschmack und unlogische Konsequenz, die Verfahrenskosten wurden GLÖCKEL auferlegt, – jedenfalls seinen Anwalt wird er bezahlen müssen.