Mietern bei Kälte einfach die Eingangs- und Wohnungstüren ausgebaut

(Bezirk Bruck/Leitha) Im ersten Moment dachten wir, daß es sich um einen Aprilscherz handeln würde, als wir einen Hilferuf von Frau D., einer jungen Mutter aus Hainburg erhielten, die angab, daß ihr die Wohnungstüren vor den Augen einfach ausgebaut wurden und sie somit quasi im Freien stehen würde.

Willkür-Aktion einer Vermieterin - wegen Zwistigkeiten einfach das Haustor entfernt? Eine Einladung für Kriminelle | Foto: DerGloeckel.euWillkür-Aktion einer Vermieterin – wegen Zwistigkeiten einfach das Haustor entfernt? Eine Einladung für Kriminelle

Was war geschehen: Nach derzeitigem Stand der Recherche dürften Zwistigkeiten zwischen Vermieterin und Mieterin Anlaß zu einer Maßnahme seitens der Vermieterin gewesen sein, die abseits jeglicher rechtlicher Normen und Menschlichkeit steht. Die Vermieterin, Frau K., eine offenbar exzentrische Dame (siehe Beispiel), entsandte am Samstag, den 31. März 2012 um 7 Uhr zwei Arbeiter zu ihrem Mietshaus im Stadtzentrum von Hainburg, in dem sie zwei Wohnungen vermietet (lt. Angaben der Mieterin D. handelte es sich um Arbeiter aus der Slowakei). Diese hatten, und dies bestätigte uns die Vermieterin, den Auftrag erhalten, die Eingangstüre zum Grundstück sowie zwei weitere Türen der Wohnung der Mieterin D. abzumontieren. Grund: um die Grundstückstür einer Sanierung und die Wohnungstüren der Mieterin einer Reinigung zu unterziehen. Die Vermieterin K. wäre der Meinung gewesen, daß ihre Mieterin bereits ausgezogen wäre. Sie wußte aber jedenfalls, daß auch der Mieter der Erdgeschoßwohnung ein aufrechtes Mietverhältnis hat. Eine Vorabinformation an die Mieter über diese angebliche „Sanierungsmaßnahme“ erfolgte nicht.

Die Eingangstüre zur Wohnung der Mieterin wurde demontiert - angeblich zur Reinigung | Foto: DerGloeckel.euDie Eingangstüre zur Wohnung der Mieterin wurde demontiert – angeblich zur Reinigung

Die Mieterin D., eine junge Mutter mit einem 4-monatigen Baby, wurde durch den plötzlichen Lärm, der bei der unangemeldeten Demontage der Türen entstand, aufgeschreckt und lief zur Wohnungstüre, um Nachschau zu halten, was da vor sich ginge. Sie sprach die beiden Arbeiter an, um zu erfahren was das solle, worauf diese ihr in gebrochenen Deutsch nur wie folgt antworteten: „Frau K. sprechen – wir müssen Türen mitnehmen“. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, als die Arbeiter merkten, daß die Mieterin noch immer in der Wohnung anwesend ist, hätten sie mit ihrer Auftraggeberin Kontakt aufnehmen müssen, um sie diesbezüglich zu informieren, oder sie hätten die Türen sofort wieder einsetzen müssen. Das taten sie jedoch nicht, sondern hinterließen das Anwesen in einem Zustand, der einen völlig ungeschützten Zugang sowohl zu dem Grundstück als auch zu der nunmehr offenen Wohnung inkl. dem Inventar der Mieterin D. ermöglicht (siehe Foto oben).

Unerklärbar ist der Mieterin D. auch, wie die Arbeiter es überhaupt bewerkstelligen konnten, die Eingangstüre zur Wohnung zu demontieren, da lt. ihren Angaben diese Türe versperrt war und der Schlüssel von innen steckte. (Lt. der Mieterin D. war ihre Vermieterin K. schon zwei Mal unangemeldet in ihrer Wohnung erschienen – einmal stand sie neben ihren Bett und beim zweiten „Besuch“ war die Mieterin gerade in der Badewanne) Vermieterin K. entgegnet uns gegenüber, daß die Türe unversperrt gewesen wäre, bezüglich eines etwaig daran angesteckten Schlüsselbundes kann sie erst am Dienstag mit den Arbeitern Rücksprache halten, da sie am Sonntag verreisen würde. Auf unseren Hinweis, daß man doch im Falle von Sanierungsarbeiten an einer Grundstückstüre dafür Sorge tragen müßte, ein Türprovisorium anzubringen, da gerade die hohe Kriminalitätsrate (Beispiele: 1 | 2 | 3) in der Region auch ihr bekannt sein müßte, um Fremdpersonen den Zutritt nicht so einfach zu ermöglichen, kam keine Antwort.

Auch die zweite Türe nach dem Treppenaufgang zu den Wohnräumlichkeiten von Frau D. wurde im Auftrag der Vermieterin entfernt | Foto: DerGloeckel.euAuch die zweite Türe nach dem Treppenaufgang zu den Wohnräumlichkeiten von Frau D. wurde im Auftrag der Vermieterin entfernt

Vermieterin K. teilte uns letztlich mit, daß ihre Mieterin sich bis am Dienstag gedulden müsse und in der Wohnung im Erdgeschoß mit ihrem Baby logieren soll, denn bei den Mietern dieser Wohnung handelt es sich ja um deren Schwester und ihren Schwager. (Anm.: Mit diesen Mietern steht Frau K. in einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Bezirksgericht Bruck/Leitha). Jedenfalls würden die Türen bis Dienstag nicht zurückgebracht werden.

Frau D. rieten wir dem Mieterschutzverband Österreich den Sachverhalt vorzutragen. Heute ist Sonntag, es hatte in der Früh 4° Celsius – zeitweise gibt es Graupelschauer.

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