Warnung zu Kundschafter potentieller Einbruchsziele

(Österreich) Am 27. März 2012 um 04.10 Uhr (bei Dunkelheit) wurde in der Gemeinde Edelstal (Burgenland) von einem Anrainer ein fremder Mann beobachtet, der ein Anwesen (Einfamilienhaus mit Garten) verließ. Der Unbekannte, der ein schwarzes Kapuzenshirt trug und dieses über den Kopf gezogen hatte, wurde von dem Zeugen zur Rede gestellt, was er dort verloren hätte. Die Person, offensichtlich ausländischer Herkunft, antwortete nur knapp „Reklama“. Der Mann, der mit etwa 1,80m Körpergröße, schwarz gewellten Haar und einem Alter von Mitte 20 beschrieben wurde, war mit einem Fahrrad auf dem ein Einkaufskorb angebracht ist, unterwegs. Er entfernte sich dann rasch von der Örtlichkeit. Wie Recherchen ergaben, befand sich der Mann rechtswidrig auf dem Grundstück und hinterließ auch keine Reklame.

Der Verdächtige behauptete als er um 04:10 Uhr beim Verlassen dieses Grundstückes beobachtet wurde, daß er Reklame austeilen wollte - der Postkasten befindet sich allerdings neben der Eingangstüre! | Foto: DerGloeckel.euDer Verdächtige behauptete als er um 04:10 Uhr beim Verlassen dieses Grundstückes beobachtet wurde, daß er Reklame austeilen wollte – der Postkasten befindet sich allerdings neben der Eingangstüre!

In diesem Zusammenhang erinnerten wir uns an einen Vorfall, der uns im Oktober des vergangen Jahres gemeldet wurde. Dabei trug sich folgender Sachverhalt in dem nur 13 Kilometer von Edelstal entfernten Rohrau (NÖ) zu:

Ein Mann betrat ein eingefriedetes Grundstück, klopfte gegen 7:20 Uhr an die Eingangstüre eines darauf befindlichen kleinen Einfamilienhauses, worauf die Bewohnerin die Tür öffnete. Laut Angaben der Frau „pretschkerte“ sie der Mann in einer Fremdsprache an und gestikulierte dabei umfänglich. Sie ging bei der Sprache davon aus, daß es sich um Slowakisch handelte. Ihrer Intuition folgend, und dem Umstand, daß sie sich alleine mit einem Kleinkind in dem Haus aufhielt, gab sie ihm verbal und mit Gesten unmißverständlich zu verstehen, daß er das Grundstück sofort verlassen solle. Es überraschte die Frau, als der Mann sich darauf umdrehte und noch weiter in das Grundstück hineinging. Sie konnte beobachten, daß er zu seinem Fahrrad ging, das hinter einem größeren Einfamilienhaus, das sich ebenso auf dem Anwesen befindet, abgestellt hatte. Im Klartext bedeutet dies, daß die verdächtige Person bis in den hinteren Bereich des Anwesens eingedrungen ist, was mit keinem „normal“ zu erwartenden Handeln eines ggf. Auskunftssuchenden in Einklang zu bringen ist. Eine solche Person würde sein Fortbewegungsmittel im unmittelbaren Nahbereich des Einganges abstellen, aber keinesfalls im hintersten Bereich eines Grundstückes, und das noch hinter einem zurückversetzten, zweiten Wohnhaus.

Die Situation auf dem Grundstück, das der offensichtlich auskundschaftende Verdächtige rechtswidrig betreten hat | Foto: DerGloeckel.euDie Situation auf dem Grundstück, das der offensichtliche Kundschafter rechtswidrig betreten hat:
Markierung 1: zwischen den beiden Fahrzeugen befindet sich der Zaun parallel zur Straße verlaufend und der Eingang zum Grundstück; Markierung 2: dort klopfte der Verdächtige an die Türe der Bewohnerin; die Graphik mit dem Fahrrad markiert die Position an der er es abgestellt hatte.

Die verängstigte Frau verständigte darauf einen Angehörigen und versuchte im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Verdächtigen zu fotografieren. Die Polizei wurde verständigt, konnte den Mann aber nicht mehr auffinden.

Auffällig, daß ausgerechnet in einem Zeitfenster, das mit dem Erscheinen des Mannes in Einklang zu bringen ist, tatsächlich in Rohrau und einem danebenliegenden Anwesen Einbruchsdiebstähle begangen wurden.

Kundschafter mit dem Fahrrad unterwegs

Aufgrund der Schilderungen und unserer Recherchen gehen wir davon aus, daß es sich um eine Methodik der Auskundschaftung von potentiellen Einbruchszielen handelt. Dabei ist eine Person mit dem Fahrrad unterwegs, stellt dieses in ihrem Nahbereich ab und scheut auch nicht davor zurück, Grundstücke rechtswidrig zu betreten.

Im Fall von Edelstal gab der Mann an, Reklame verteilt zu haben, was eine Lüge war. Weder hatte er Prospekte bei sich, noch lagen welche im Einkaufskorb seines Fahrrades, abgesehen davon werden Reklamezustellungen um diese Uhrzeit nicht durchgeführt. Selbst wenn, dann jedenfalls in den Postkasten, der neben der Eingangstüre angebracht ist. Diese Angabe dürfte der Verdächtige als Ausrede verwendet haben, da in der Region tatsächlich regelmäßig Werbeprospektverteiler mit dem Fahrrad unterwegs sind, jedoch nicht zu solch einer Uhrzeit!

Was den Fall in Rohrau betrifft, so gibt die betroffene Frau uns gegenüber an, daß sie sicher wäre, daß der Mann auskundschaften wollte, wer sich in diesem Häuschen aufhält, da üblicherweise alte Frauen darin wohnen würden.

Nach dem Verlassen des Grundstückes konnte der Verdächtige von der Hausbewohnerin mit ihrem Handy fotografiert werdenNach dem Verlassen des Grundstückes konnte der Verdächtige von der Hausbewohnerin mit ihrem Handy fotografiert werden

Sollten Sie etwas Verdächtiges bemerken, rufen Sie bitte sofort den Notruf der Polizei unter 133! Sollte es Ihnen auch möglich sein, die Person zu fotografieren, ohne sich selbst zu gefährden, dann machen Sie es und übermitteln diese Fotos bitte ebenfalls der Polizei, wie die Hausbewohnerin in Rohrau es tat. Solche Aufnahmen können ggf. dann auch zu einem späteren Zeitpunkt zur Klärung von Sachverhalten und Tatabläufen, gerade im Bereich der Bandenkriminalität hilfreich sein.

Als der Mann merkte, daß er fotografiert wurde, tat er so als ob er Probleme mit seinem Fahrrad hatte und verließ die Straße über das offene FeldAls der Mann merkte, daß er fotografiert wurde, tat er so als ob er Probleme mit seinem Fahrrad hatte und verließ die Straße über das offene Feld

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