Auszug aus dem Gerichtsurteil:
… Am Abend der gleichen Tages bereitete Frau Yoki in der angrenzenden Küche Speisen zu, als der Täter lediglich mit einer Unterhose bekleidet den Raum betrat und Frau Yoki an den Armen packte und gegen die Küchenkästen drückte. Anton versuchte in weiterer Folge, das unter Schock stehende Opfer Yoki zur Duldung von Zungenküssen zu nötigen, welches Yoki mit letzter Kraft dadurch verhindern konnte, daß sie sich von Anton loslösen und die Küche verlassen konnte.
… im April 2009 kam es unmittelbar nach dem Aufsperren des Lokals im noch leeren Lokalraum des Cafés von Anton und Berta zu einem weiteren Vorfall, als der Täter die außer ihm noch im Lokal aufhältige Frau Yoki mit einer Hand an deren Hals ergriff, sie gegen die hinter dem Barbereich stehenden Kästen drückte und wiederum versuchte, das Opfer Yoki zur Duldung von Zungenküssen zu nötigen bzw. zu zwingen. Auch dieses Mal konnte sich Frau Yoki mit letzter Kraft aus der Gewalt des Täters befreien, so daß es auch diesbezüglich beim Versuch blieb.
… Frau Yoki versah ihren Dienst noch zu Ende, wobei sie aber aus Angst vor weiteren Übergriffen des Anton die ihr bekannten Stammgäste des Lokals, nämlich die Zeugen Zwier und Pim mittels SMS-Mitteilung benachrichtigte und sie bat, das Lokal der Täter aufzusuchen, damit sie nicht mit dem Anton allein sein müsse.
Faksimile aus dem Urteil des Landesgericht Korneuburg
Die Zeugen sagen aus, daß Frau Yoki emotional stark aufgewühlt war und auch geweint hat. In diesem Fall hat die von Frau Yoki eingeschaltete, regional zuständige Dienststelle der Arbeiterkammer ihr die Kündigung angeraten.
gebrochene Seele …
Weiters aus dem Gerichtsurteil:
Frau Yoki erschien nach dem letztgenannten Vorfall nicht mehr zur Arbeit, sondern suchte wegen der aufgrund der Übergriffe eingetretenen Schlafstörungen ihren Hausarzt auf und kündigte nach dem Arztbesuch ihr Dienstverhältnis im Cafehaus von Anton und Berta.
… im April 2009, suchte Berta Frau Yoki bei ihr zu Hause auf und versuchte sie zu überreden, ihr Dienstverhältnis bei den Tätern wieder aufzunehmen. Dies wurde von Yoki jedoch abgelehnt. Bei diesem Gespräch waren teilweise auch die Mutter von Yoki, Frau …, sowie deren Schwester, anwesend.
… noch im April 2009, rief Täterin Berta Frau Yoki zu Hause an und äußerte Yoki gegenüber, daß sie sie wegen Verleumdung anzeigen bzw verklagen werde, wenn sie jemanden erzählen sollte, was vorgefallen ist und meinte zu Yoki, sie solle ihre Behauptungen zurückziehen, denn was soll sie denn einmal ihren Enkelkindern sagen.
Da die Täterin Berta bereits zuvor von dem Opfer Frau Xenia, welcher sich die Frau Yoki anvertraut hatte, erfahren hatte, daß es Übergriffe von Anton auch gegen Frau Yoki gegeben habe, hegte Täterin Berta die Befürchtung, daß (auch) Frau Yoki ebenfalls Strafanzeige gegen ihren Anton wegen der vorgefallenen Übergriffe erstatten werde und wolle.
… Berta hatte dabei weiters die Absicht, das Opfer Yoki dadurch in Furcht und Unruhe zu versetzen, damit diese aufgrund dessen von einer Anzeigeerstattung gegen ihren Anton wegen der stattgefundenen Übergriffe absieht.
In der Gerichtsverhandlung berichtet Frau Yoki, daß sie sich nicht einmal mehr mit ihrem Hund gemeinsam getraut hat, das Haus zu verlassen. Sie konnte beobachten, wie Stammgäste des Lokals vor ihrem Haus die Straße auf- und abfuhren; deren Namen kennt sie nicht.