Die Sexualverbrechen eines Gemeinderates – Teil 4

Die Täter wechseln unerwartet vor Verhandlungsbeginn den Verteidiger

zum Prolog der SerieMit unseren offiziellen Recherchen begannen wir, nachdem die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Korneuburg beim Landesgericht Korneuburg eingebracht wurde. Zunächst wandten wir uns mit einer Interview-Anfrage an die anwaltliche Vertretung der Angeklagten, Dr. S.; zusätzlich wollten wir in Erfahrung bringen, was es mit dem Brief auf sich hatte, den der Jurist im Auftrag seiner Mandantschaft an ein Opfer schickte, den dieses als „Drohbrief“ bezeichnete. Wir kontaktierten daher den Juristen, der im regionalen Umfeld der Täter seine Kanzlei hat.

Faksimile unserer Interview-Anfrage an den Rechtsanwalt S. vom Jänner 2011 | DerGloeckel.euFaksimile unserer Interview-Anfrage an den Rechtsanwalt S. vom Jänner 2011

Dieser teilte zu unserer Überraschung am 27.1.2011 mit, daß er für diese Klienten, Herrn Anton und Frau Berta, nicht mehr tätig sei – das Vertretungsmandat wäre „einvernehmlich“ gelöst worden. Natürlich hätte uns der Grund dafür interessiert, allerdings ist der Jurist an seine Schweigepflicht gebunden und erteilte auf diese Frage keine Auskunft. Eine darauf an den neuen Verteidiger, der in Wien etabliert ist, gerichtete Interview-Anfrage blieb unbeantwortet.

Faksimile aus der Korrespondenz mit Dr. S. | DerGloeckel.euFaksimile aus der Korrespondenz mit Dr. S.

Während die beiden angeklagten Straftäter mit zwei selbstfinanzierten Anwälten aus Wien in die juristische Schlacht der Verteidigung zogen, kamen drei Opfer der polizeilichen Empfehlung einer „Prozeßbegleitung“ nach, bei der durch einen Opferschutzverein ein Anwalt bestellt wird. Das vierte Opfer entschied sich dafür, einen eigenen Anwalt selbst zu engagieren.

Grundsätzlich erachten wir nach unseren Erfahrungen bei und in Gerichtsverfahren derartige Tätigkeiten, wie sie unterschiedliche Vereine für Verbrechensopfer kostenlos anbieten, als hilfreich und richtig. Finanziert werden solche Prozeßbegleitungen letztlich überwiegend durch den Staat. Allerdings üben wir uns in Zurückhaltung, was diesen Fall betrifft, und nennen weder den Vereinsnamen, der die Prozeßbegleitung vornahm, noch denjenigen des Anwaltes, der durch den Verein bestellt wurde. Aus unserer Beobachtung und Wahrnehmung gab es einige Belange und Aspekte, mit denen wir weder sachlich noch inhaltlich konform gingen. Als Beispiel beschränken wir uns mit dem Aufzeigen dieser von uns gesetzten Reaktion: Es gab einen Zeitpunkt, zu dem wir an die Vertreterin des Vereines, die den Fall betreut, sinngemäß die Frage stellten, warum Sie einen Anwalt nimmt, wenn es dann derartige Spannungen zwischen Ihr und ihm gibt? – Manchmal kam es einem außenstehenden Beobachter wie ein „Katz und Maus-Spiel“ vor – die beiden konnten einfach nicht miteinander, so unser Gefühl. Natürlich waren diese Spannungen von Anbeginn an auch ein Thema unter den Opfern. Ebenso auffällig war für uns, daß der von der Opfervertretung berufene Anwalt bei den Verhandlungstagen vor Gericht mit gefühlt nur mit einer von fünf Fragen durchkam. Damit meinen wir, daß der Richter 4 von 5 Fragen nicht zuließ. Wären die Rollen der Anwälte vertauscht gewesen, dann wären unserer Auffassung nach, die Strafen für den Sexualverbrecher und seine Gattin um einiges höher ausgefallen.

Im Zusammenhang mit der Prozeßbegleitung wird es noch ein bedeutsames Ereignis während der Gerichtsverhandlung geben, über das wir im weiteren Serienverlauf noch ausführlich berichten werden.

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