Als bizarr kann die Aussage eines Ex-Mannes eines der Verbrechensopfer bezeichnet werden. Die Frau von ihren vormaligen Beziehungspartner in einer Art und Weise dargestellt, daß sich nur noch Verwunderung in den Gesichtern der Zuhörer widerspiegelt. Kein gutes Haar ließ er an ihr, attestiert ihr einen unlauteren Lebenswandel und stellt sie als Alkoholikerin dar, dies natürlich zur Freude der Verteidigung von Anton und Berta. Doch die Rechnung geht für den Ex-Mann nicht auf. Das Schöffengericht vom Landesgericht Korneuburg beurteilt dessen Aussage im Urteil wie folgt:
… Die obengeschilderten nicht den Tatsachen entsprechenden Angaben des ex-Mannes sind daher als von massiven Rachegefühlen gegen seine Exgattin motiviert anzusehen und konnten den Feststellungen nicht zugrundegelegt werden.
Faksimile aus dem Gerichtsurteil: Falschaussage aus Rache
Die Aussagen vormaliger Beziehungspartner eines Opfers und gleichzeitiger mehrfacher Kindesmutter führten dann auch, an anderer Stelle vorgenommen, zu massiven Schwierigkeiten mit dem Jugendamt. Nachdem uns das Urteil des Gerichts vorlag, haben wir über eine Mittelsperson dafür Sorge getragen, daß diese Feststellungen über die inkriminierenden Aussagen der vormaligen Beziehungspartner auch dieser Stelle schwarz auf weiß zur Kenntnisnahme vorliegt.