Die Sexualverbrechen eines Gemeinderates – Teil 6

zum Prolog der SerieDie Einvernahme der Zeugin Wendy und dessen Verlauf, zu der dem Täter u.a. eine orale Vergewaltigung vorgeworfen wird, nimmt einen besonderen Stellenwert ein. Die Strafprozeßordnung regelt den Ablauf des Gerichtsverfahrens, wobei in einer bestimmten Reihenfolge Richter, Staatsanwaltschaft, Opfervertreter und Verteidiger des Angeklagten Befragungen vornehmen können. Es fällt uns auf, daß zwar die orale Vergewaltigung und die weiteren Sexualverbrechen und -vergehen während dieser Befragung thematisiert werden, jedoch eine weitere uns gegenüber während eines Interviews detailgetreu geschilderte vaginale Vergewaltigung, die auf brutalste Weise vorgenommen wurde, völlig unerwähnt bleibt. Alleine für dieses Verbrechen droht dem Täter ein Strafmaß von bis zu 10 Jahren Gefängnis (§201 StGB).

Einer der beiden Tatorte: in diesem Lokal beging der ÖVP-Politiker & Gastronom über Jahre hindurch die Sexualverbrechen an seinen Dienstnehmerinnen | Foto: DerGloeckel.euEiner der beiden Tatorte: in diesem Lokal beging der ÖVP-Politiker & Gastronom über Jahre hindurch die Sexualverbrechen an seinen Dienstnehmerinnen

Die Befragung von Frau Wendy steht vor dem unmittelbaren Ende – wenn diese Vergewaltigung nicht hier und jetzt zur Sprache kommen sollte, dann ist jegliche Chance vertan, den Täter auch für dieses Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Es veranlaßt unseren Herausgeber, während der Verhandlung aufzustehen und die Vertreterin des Opfervereins darauf anzusprechen. Sie nimmt die Worte Glöckels entgegen, tritt an den juristischen Beistand der Opfer heran und weist diesen darauf hin. Wir hoffen, daß angesichts dessen, daß Frau Wendy schon die Grenzen ihrer psychischen Belastbarkeit erreicht hat, er diesen Knoten auch mit den richtigen, behutsamen Worten öffnen kann, damit das im Zeugenstand stehende Opfer auch davon berichtet. Er bittet den vorsitzführenden Richter Furtner, nochmals an Frau Wendy eine Frage richten zu dürfen. Es gelingt ihm tatsächlich, Zugang zu diesem offensichtlich tief in ihr begrabenem, schrecklichen Ereignis zu bekommen.

Faksimile aus dem Urteil des Landesgericht Korneuburg | Graphik: DerGloeckel.euFaksimile aus dem Urteil des Landesgericht Korneuburg

Dazu ein Auszug aus dem Gerichtsurteil:

… wiederum im Herbst 2008, ca. 14 Tage vor Beendigung des Dienstverhältnisses der Frau Wendy bei dem Täter, kam es in der Küche des Anwesens von Herrn Anton und Frau Berta zu einem weiteren Übergriff des Täters gegen Frau Wendy. Frau Wendy hielt sich wiederum aus dienstlichen Gründen in der Küche des Lokales auf und wurde vom überraschend eintretenden Täter plötzlich für sie überraschend mit Gewalt von hinten gepackt und brutal mit ihrem Oberkörper bäuchlings gegen die Tischplatte gedrückt. Herr Anton schob den Rock von Frau Wendy hoch und deren Slip beiseite, legte sich mit seinem ganzen Körpergewicht auf den Rücken des Opfers und drang mit seinem erigierten Glied gewaltsam und gegen den Willen von Frau Wendy in deren Scheide ein und zwang das Opfer zur Duldung der Durchführung des Vaginalverkehrs an ihr. Dabei drückte Herr Anton auch gewaltsam die Hände von Frau Wendy seitlich an deren Oberkörper, so daß jeglicher Widerstand des Opfers gebrochen wurde. Trotz der flehentlichen Bitten des Opfers Wendy an Anton, daß er damit aufhören solle und sie das nicht wolle, setzte er den erzwungenen Vaginalverkehr bis zum Samenerguß fort, wobei er in die Scheide des Opfers ejakulierte. Nach vollzogener Vergewaltigung ließ der Täter von Frau Wendy  ab und entfernte sich. Zwei Wochen nach diesem letzten Übergriff beendete Frau Wendy von sich aus ihr Dienstverhältnis in der Firma des Täters.

Diese Vergewaltigung wurde von Frau Wendy zuvor weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben. Die Staatsanwältin beantragt nach der Schilderung des Tatherganges die Erweiterung der Anklage um dieses Sexualverbrechen. Die Verteidigung von Anton meint, daß diese Vergewaltigung jetzt einfach erfunden worden wäre, weil sie bis dato nirgends aufscheint.

In der Mittagspause begibt sich unser Herausgeber zur Staatsanwältin, da ihm bewußt war, daß nur er über die völlig übereinstimmenden schriftlichen Angaben zu diesem Verbrechen verfügt. Diese hatte ihm Frau Wendy während eines früheren Interviews dargelegt. Glöckel bot an, nach vorangehender Rücksprache mit Frau Wendy, dem Gericht alle schriftlichen Aufzeichnungen zu diesem Ereignis aus dem Interview zur Verfügung zu stellen.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Staatsanwältin Bischof und dem Gericht wird unser Herausgeber für einen weiteren Verhandlungstag eine Ladung bekommen, um mit seinen Beweismitteln und seiner Zeugenaussage die von Frau Wendy vor Gericht gemachten Angaben zu bestätigen.

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