Die Sexualverbrechen eines Gemeinderates – Teil 7

zum Prolog der SerieZu dem Opfer Frau Zahra wurde Anton zunächst wegen sexueller Belästigung (§ 218 StGB)  angeklagt. Laut Polizeiprotokoll vom September 2010 gab das Opfer wie folgt an:

Auszug aus dem Polizeiprotokoll:

Es gab eine Situation da machte ich in der Küche für die Gäste Toast. Ich stand beim Tisch und Anton trat von hinten an mich heran. Er griff mit beiden Händen blitzschnell von unten unter meine Bluse, ich hatte die Bluse nicht in den Rock eingesteckt. Er zog auch meine Brüste dabei aus dem BH und „massierte“ meine beiden Brüste. Ich stand da und versuchte mich so gut es ging zu wehren, indem ich ihn mit meinen beiden Ellenbogen wegschieben wollte. Ich sagte ihm laut und unmißverständlich, daß er aufhören soll da ich das nicht möchte. Anton ignorierte meine Worte … Der Übergriff dauerte zwar nur kurz, aber wahrscheinlich auch nur deswegen weil er Angst hatte, daß jemand in die Küche kommen könnte und er dabei erwischt wird.

… Einen Vorfall gab es da holte ich Ware aus dem benachbarten Raum und als ich in den Gang kam um in das Cafe zurück zu gehen stand Anton plötzlich direkt vor mir. Er streckte beide Arme aus und griff direkt wieder mit beiden Händen auf meine Brüste und hielt diese fest, bzw tastete diese sehr heftig ab. Ich hielt Ware in den Händen und wußte nicht wie mir geschieht, ich konnte mich nicht wehen. Zudem sah ich, daß seine Ehefrau Berta in der Küchentür zum Gang stand und Zeugin von dem Vorfall war. Gesagt hat die Berta zu ihrem Mann nichts. Anton hat auch mitbekommen, daß seine Frau dort stand und seine Grapscherei gesehen hat.

Faksimile aus dem Polizeiprotokoll GZ: B5/8745/2010-Rau vom 24.9.2010 | Graphik: DerGloeckel.euFaksimile aus dem Polizeiprotokoll GZ: B5/8745/2010-Rau vom 24.9.2010

Auch bei diesem Opfer führte die aktive Aufarbeitung der Erlebnisse dazu, daß immer mehr Details ins Bewußtsein zurückkehrten. 5 Monate später, nachdem sie nicht nur zahlreiche Gespräche mit psychologisch geschulten, fachkundigen Personen geführt hatte, sondern sich auch in Behandlung bei einem Psychiater befand, kann das Opfer wesentlich mehr Details vor Gericht aussagen. Nach der Zeugenaussage des Opfers, Frau Zahra ändert das Landesgericht Korneuburg den Anklagepunkt zu ihrer Person vom mehrfach begangenen Vergehen der sexuellen Belästigung (§218 StGB) in mehrfach begangenen Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung (§202 StGB).

Dazu ein Auszug aus dem Gerichtsurteil:

Zu Beginn der Anstellung war das Verhalten des Täters gegenüber dem Frau Zahra durchaus normal, jedoch fing der Täter nach einiger Zeit an, vor den im Lokalbereich anwesenden Gästen gegenüber Frau Zahra anzügliche Bemerkungen über deren körperliche Merkmale zu machen, als er dieser gegenüber etwa äußerte „du hast so kleine Brüste“ bzw „bist du rasiert?„. Auch wenn der Jagdhund des Anton an Frau Zahra schnupperte, äußerte der Täter anzügliche Bemerkungen, wie etwa „ich weiß es immer, wenn meine Kellnerinnen die Tage haben, das ist der beste Jagdhund, er riecht immer das Blut„.

… Bei einem weiteren Vorfall einige Zeit später – als das Opfer Frau Zahra gerade in der von den Anton betriebenen Kantine im örtlichen Freibad arbeitete – trat der Täter wieder von hinten an sie heran, zog ihr die Unterhose runter und begann sie an der nackten Scheide abzutasten. Trotz des Umstandes, daß das Opfer Frau Zahra zu schreien begann, setzte der Täter seine Attacke fort bzw. ließ sich nicht davon beirren.

Gleichartige Vorfälle, nämlich das Betasten der nackten Brüste der Frau Zahra bzw das Betasten des Scheidenbereiches unterhalb der Kleidung, wiederholten sich in der Folge bis zum Austritt von Zahra aus dem Dienstverhältnis Ende April 2008 in einer nicht mehr konkret feststellbaren Zahl von Fällen. Die Vorgangsweise des Täters war dabei immer dergestalt, daß er meist von hinten an Frau Zahra herantrat, sie gegen die Wand drückte, sie mit einer Hand am Körper oder sogar am Hals packte und sie mit Gewalt dazu nötigte, geschlechtliche Handlungen, nämlich das Betasten der nackten Brüste bzw das Betasten des Scheidenbereichs des Opfers unterhalb der Kleidung zu dulden.

Diese Übergriffe erfolgten in den allermeisten Fällen in der im Lokal des „Café X“ angrenzenden Küche bzw im dort angrenzenden Lagerraum. Da das Opfer Frau Zahra damals ca. 120.000.- Euro als Kredit für einen Hausbau aufgenommen hatte, war sie auf ihre Anstellung bei Anton und Berta existentiell angewiesen und sah daher von einer Kündigung ihres Beschäftigungsverhältnisses aus diesem Grund ab, zumal sie vorerst trotz Suche keinen anderen entsprechenden Arbeitsplatz finden konnte. Nachdem dem Opfer Zahra die wiederholten und regelmäßigen sexuellen Übergriffe durch den Täter immer mehr zusetzten und sie deswegen auch Depressionen bekam, entschloß sich die Genannte schließlich Ende April 2008 zur Kündigung und beendete ihr Beschäftigungsverhältnis bei Anton und Berta. Seit 14.1.2011 befindet sich Frau Zahra in fachärztlicher Behandlung, da sie an Depressionen, Alpträumen und Verfolgungsängsten leidet. Die Ehe zwischen Frau Zahra und Zeugen Herr Zahra ist zwischenzeitig geschieden.

Gesundheitliche Folgen unbehandelter Traumata

sexuelle Gewaltverbrechen hinterlassen unauslöschbare Spuren in der Psyche der Opfer | Foto: DerGloeckel.eusexuelle Gewaltverbrechen hinterlassen unauslöschbare Spuren in der Psyche und Seele der Opfer

Im Zuge dieses Falles wurde uns auch gestattet, an Terminen, die eines der Opfer bei einem Psychiater hatte, teilzunehmen. Der Facharzt teilte uns mit, daß traumatische Erlebnisse, die im Zusammenhang mit Sexualdelikten stehen, die vielleicht noch über einen längeren Zeitraum begangen wurden, oftmals Depressionen auslösen. Bleiben diese fachärztlich unbehandelt, erhöht dies wesentlich das Risiko eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls. Tatsächlich befindet sich unter den Opfern des Anton eine Frau, die über Jahre hindurch von ihm sexuell mißbraucht wurde. Sie wußte zwar, daß sie Depressionen hat, begab sich aber in Ermangelung dieses Fachwissens nicht in fachärztliche Behandlung. Im Alter von 39 Jahren, etwas über 2 Jahre, nachdem sie ihren Arbeitsplatz bei Anton kündigte, erlitt das Opfer seiner Verbrechen einen Schlaganfall, für dessen Ursache keine medizinische Erklärung gefunden werden konnte. Der Psychiater, bei dem die Frau seit Jänner 2011 in Behandlung steht, brachte mit seinen Angaben eine durchaus plausible Erklärung zu dessen durchaus möglicher Ursache.

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