Die Sexualverbrechen eines Gemeinderates – Teil 11

zum Prolog der SerieAm Gang vor dem Verhandlungssaal am Landesgericht Korneuburg, knapp vor Ende der Mittagspause, kommt es zu einem Gespräch zwischen unserem Herausgeber und einen Mann in Begleitung einer Frau, den der Herausgeber kennt. Was der Grund seiner Anwesenheit wäre, fragt Glöckel, worauf er mitgeteilt bekommt, daß dessen weibliche Begleitung als Zeugin in dem Verfahren gegen Anton und Berta geladen wurde. Sie solle Auskunft darüber geben, ob sie zurückliegend von den Opfern über die sexuellen Übergriffe des Anton etwas erzählt bekommen oder diese selbst wahrgenommen habe. Die Zeugin Wilrun war zurückliegend selbst bei Anton als Kellnerin beschäftigt.

Frau Wilrun fragt den Herausgeber, was sie denn sagen solle, worauf dieser einfach antwortet: „Bleiben Sie bei der Wahrheit“, und sie solle einfach alles erzählen, was sie weiß. Wilrun antwortet, „Soll ich das zu Frau XY und Frau YZ (Anm.: sie nennt die Namen von zwei Opfern) sagen?“ Unser Herausgeber antwortet darauf, diesen Sachverhalt selbst nicht kennend, „wenn es zutreffend ist, dann selbstverständlich“.

Als die Zeugin Wilrun dann nach etwa 10 Minuten im Gerichtssaal aufgerufen und hinsichtlich ihrer möglichen Angaben befragt wird, ist nur zu vernehmen, daß sie weder etwas erzählt bekommen habe, noch etwas wüßte. 10 Minuten zuvor nannte sie am Gang sogar noch zwei Namen der bekannten Opfer zu denen sie etwas aussagen wollte?!

Dazu ein Auszug aus dem Gerichtsurteil:

Wilrun bestätigte jedoch, daß sie auch gemeinsam mit Opfer Zahra bei den Tätern angestellt war, gab jedoch offenbar wahrheitswidrig vor, vor dem Anton – entgegen der Aussage der Zeugin Frau Zahra – keine Angst gehabt zu haben. Die Zeugin Wilrun bestritt auch, zu Frau Zahra geäußert zu haben, daß „uns jetzt keiner mehr abgrapschen werde“.

Diese Angaben der Zeugin Wilrun sind als offensichtliche Gefälligkeitsaussagen für den Täter als nicht den Tatsachen entsprechend zu qualifizieren, zumal die Zeugin Zahra keinen vernünftigen Grund hätte, ihre anderslautende Aussage, nämlich dass sie mit Wilrun über die Übergriffe des Täters gesprochen habe, im Zuge des Strafverfahrens zu tätigen.

falsche Zeugenaussage - Faksimile aus dem Gerichtsurteil vom Landesgericht Korneuburg

Faksimile aus dem Gerichtsurteil: das Gericht würdigt die Aussage von Wilrun entsprechend …

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