Polizeiliche Ermittlungen wegen sexueller Belästigung gegen Unternehmer

Polizei ermittelt(Österreich) Wie wir von einer gut informierten Quelle erfahren haben, werden gegenwärtig polizeiliche Ermittlungen gegen den 39-jährigen Unternehmer A. Z. (Name geändert) in Hainburg/Donau (Bezirk Bruck/Leitha in NÖ) vorgenommen. Den Fall ins Rollen brachte eine vormalige Dienstnehmerin, die Anzeige wegen sexueller Belästigung bei der Polizei erstattete. Ihr Arbeitgeber habe unter Ausnützung seiner Stellung diese am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Im Zuge der polizeilichen Erhebungen stießen die Ermittler auf weitere Opfer des mutmaßlichen Täters.

Sofern die Tathandlungen gemäß §218 StGB nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht sind, drohen dem Täter in Falle einer gerichtlichen Verurteilung bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Die Tathandlung gem. § 218 Abs. 1 Strafgesetzbuch besteht in der Belästigung einer Person durch eine geschlechtliche Handlung. Das Tatbildmerkmal einer geschlechtlichen Handlung ist dann gegeben,

wenn zur unmittelbaren Geschlechtsphäre gehörige, somit dem männlichen oder weiblichen Körper spezifisch eigentümliche Körperpartien des Opfers oder des Täters mit dem Körper des anderen in eine nicht bloß flüchtige sexualbezogene Berührung gebracht werden (JBl 1990, 807, RZ 1997/77).

Die Belästigung dann,

wenn die von der Tat betroffene Person die Handlung des Täters erkennt und diese bei ihr zu einem negativen Gefühlsempfinden von einigem Gewicht, etwa Schrecken, Ekel oder Ärger führt (MANZ Kurzkommentar zum STGB – 9. Auflage).

Offensichtlich trauen sich in dieser Region zunehmend mehr Frauen, wegen am Arbeitsplatz begangener Sexualdelikte gegen ihre Arbeitgeber vorzugehen. Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Einkommen ist oftmals der Grund dafür, daß von rechtlichen Schritten oder einer Kündigung Abstand genommen werden muß. Umso mehr erachten wir es als zutiefst verwerflich, daß Männer solche Situationen und Verhältnisse dermaßen schamlos und für die Frauen besonders erniedrigend ausnützen. Es bleibt zu hoffen, daß immer mehr Frauen diesen, wenn auch nicht leichten, Schritt beschreiten und sich dagegen wehren. Das Bundesministerium für Justiz unterhält einen Opfernotruf unter der gebührenfreien Nummer 0800/112 112.

Informationsagentur.com e.U.

2011-12-28