In Schulen sollen Schüler ZEUGEN JEHOVAS verstärkt werben

Faksimile der Zeitung der ZEUGEN JEHOVAS: Unser Königreichsdienst

UFaksimlie der Schwerpunktinhalte der Publikation der Zeugen Jehovasm offensichtlich sinkenden Mitgliederzahlen entgegen zu wirken, hat sich die Führung der ZEUGEN JEHOVAS dazu entschlossen verstärkt auf den Einsatz von Schülern für die Anwerbung neuer potentieller Mitglieder zurückzugreifen. In der aktuellen Informationszeitung der ZEUGEN JEHOVAS, Jahrgang 48 Nr.: 2 (Zahl km-X Ge 2/05) mit dem Titel „Unser Königreichsdienst“ (Deutschland) ist die Überschrift: „Am Arbeitsplatz oder in der Schule Zeugnis geben“ dieser Thematik gewidmet. Dieses periodisch erscheinende Druckwerk wird grundsätzlich nur den getauften Mitgliedern des eingetragenen Vereines der ZEUGEN JEHOVAS zugänglich gemacht. Unter den Begriff „Zeugnis geben“ wird innerhalb der Organisation der Predigtdienst verstanden mit dem letztendlich neue Mitglieder gewonnen werden sollen. Der Text zu dieser Aufforderung:

Gelegenheiten zum Zeugnisgeben: Viele schulpflichtige Verkündiger haben das Jahr über mehrmals Ferien. Diese eignen sich bestimmt gut für den Hilfspionierdienst. Außerdem könnten Jugendliche dadurch vermehrt tätig sein, dass sie in der Schule Zeugnis geben. Ihr werdet vielleicht überrascht sein, wie viele eurer Mitschüler etwas über euren Glauben wissen möchten. Warum nicht Klassenbesprechungen oder Schulaufsätze nutzen, um Zeugnis zu geben? Andere konnten das auch schon durch unsere Videofilme tun. Einige haben mit Mitschülern ein Bibelstudium begonnen und konnten ihnen helfen, so weit Fortschritte zu machen, dass sie sich Gott hingaben und sich taufen ließen. Das sind vorzügliche Möglichkeiten, „den Namen Jehovas [zu] preisen“ (Ps. 148:12, 13).

Missionsauftrag an Schulkinder von der ZEUGEN JEHOVAS-Führung

Missionsauftrag an Schulkinder von der ZEUGEN JEHOVAS-Führung

„Zeugnisgeben“ bedeutet innerhalb des Vereines nichts anderes als Predigtdienst zu leisten. Der Predigtdienst kann grundsätzlich ohne Altersbeschränkung bei den ZEUGEN JEHOVAS von Personen ausgeübt werden, die sich auch zu dem Hilfspionierdienst angemeldet haben. Dieser Dienst umfasste früher eine verpflichtende Missionierungstätigkeit im Umfang von 60 Stunden pro Monat, die dann auf 48 Stunden ( 12 Stunden pro Woche) reduziert wurde. Ob ein Mitglied des Vereines Hilfspionierdienst verrichten darf, darüber entscheidet der sogenannte „Älteste“ einer Ortsversammlung nach Bewerbung durch das Mitglied.

Bereits im Vorlauf brachte die gleichnamige Publikation, Ausgabe Nr.: 12 (Zahl km-X Ge 12/04) Jg 47. vom Dezember 2004 unter der Überschrift: „Eltern, schult eure Kinder zur Mithilfe“ folgenden Text an die Mitgliedschaft heraus:

Kinder können schon von klein auf lernen, wie man hilft. Bringt ihnen bei, in den Zusammenkünften aufmerksam zu sein, wie man predigt und sich im Königreichssaal und in der Schule vorbildlich verhält. Lasst sie dabei mitwirken, wenn ihr etwas für andere tut, beispielsweise den Königreichssaal reinigt oder Älteren helft. Lasst sie die Freude verspüren, die das Geben mit sich bringt (Apg. 20:35). Solche Schulung kann ihnen helfen, die Pioniere, die Dienstamtgehilfen und die Ältesten von morgen zu werden.

Wer das Alltagsleben der jüngsten Opfer dieser Organisation jedoch genauer kennt, der weiß welchen Lebens- und Alltagsablauf sie unterliegen. Für Begriffe wie „Kindsein“ bleibt hier nur sehr eingeschränkt Raum.

Predigtdienst von Schülern in Schulen mit einer schleichenden Unterwanderung der indoktrinierten Ideologie wie beispielsweise durch Schulaufsätze und Klassenarbeiten, die in der Februar-Ausgabe genannt werden, sollten die Alarmglocken sowohl von Eltern als auch verantwortlichen öffentlichen Stellen läuten lassen.

Update: Dienstplan der Zeugen Jehovas

In der Redaktion trafen einige Anfragen bezüglich der monatlich zu leistenden Hilfspionierdienststunden ein. Zur näheren Erläuterung wird hier der ZEUGEN JEHOVAS-eigene Plan für diesen Predigtdienst als Faksimile abgebildet. Dieser weist die wöchentlich zu leistende Stundenanzahl von 12 aus. Zur Vergrößerung gelangen Sie durch Klick auf die Abbildung. Dieser Musterplan für den Hilfspionierdienst stammt ebenfalls aus „Unser Königreichdienst“, Ausgabe Nr.: 2 vom Februar 2005.

Dienstplan der ZEUGEN JEHOVAS

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