Abzocke bei Kindern durch Pokémon Werbematerialverkauf

(München) Eine Frau mietet bei einer Veranstaltung einen Verkaufsstand. Sie bezahlt ordnungsgemäss die Standgebühr von DM 25.- (12,50 €). Nur einen Artikel, den dafür hundertfach, bietet sie den interessierten potentiellen Käufern an. Es sind in durchsichtigem Kunststoff verpackte POKÈMON Sammelkarten und die potentiellen Käufer sind einfach Kinder. Für 5 Päckchen verlangt sie 3.- DM (1,50 €) und für 10 Stück 5.- DM (2,50 €). Die Sammelleidenschaft, ob Pickerln oder Karten, welcher Erwachsene ist ihr als Kind nicht erlegen. In der Hoffnung, möglichst viele verschiedene Karten zu ergattern, kaufen die Kinder nach und nach immer mehr dieser Tütchen. Der Inhalt der POKÈMON Päckchen waren jeweils 3 Karten und die Enttäuschung der Kinder gross, als sie feststellen mussten, dass immer die gleichen POKÈMON Karten drinnen waren. Nachdem die Tochter von Wolfgang aus München wieder zum Papa kam, um Geld zu erbitten, wurde dieser misstrauisch. Töchterlein hatte doch schon so viele Päckchen gekauft und immer die gleichen Karten drinnen?

Promotionkarten Promotionkarten Promotionkarten
kostenlose Werbegeschenke an Kinder verhökert

Der Papa fragte die Standinhaberin, warum denn immer die gleichen Karten in den Päckchen seien. Schnell machte dies die Runde und andere Kinder meldeten sich und deren Eltern. Bei allen Betroffenen die gleichen Karten. Plötzlich meldete sich eine Stimme im Hintergrund, die meinte, dass es sich bei diesen Karten möglicherweise um Promotionkarten handelt, die kostenlos an Kinder verschenkt werden. Verständlicherweise waren die Erwachsenen aufgebracht und stellten die Anbieterin zur Rede, verlangten ihr Geld zurück. Diese fand jedoch ihr Heil nur noch in der raschen Räumung des Standes, zu der sie auch von einem Verantwortlichen der Veranstaltung aufgefordert wurde. Sie beteuerte, nur nicht gewusst zu haben, dass der Inhalt bei allen Päckchen gleich sei und verliess den Platz.

Abzocke bei Kindern - blitzartig verließ die Frau ihren Verkaufsstand, als wir uns vor Ort einschalteten

Abzocke bei Kindern - blitzartig verließ die Frau ihren Verkaufsstand, als wir uns vor Ort einschalteten

Unser Mitarbeiter, der das Geschehen beobachtete, wollte die Dame hinsichtlich des Vorganges und der Kartenherkunft befragen.

Ich verbiete Ihnen darüber zu schreiben. Ich will nicht, dass jemand weiss, dass ich diese POKÈMON Karten verkaufe, und das immer die gleichen Karten drinnen sind, wusste ich nicht.

Mit ihrem Rechtsanwalt drohte die Dame noch und suchte letztendlich das Weite. Wenn die Frau nicht wusste, dass die Kinder immer die gleichen Karten kauften, warum weigerte sie sich, das Geld zurückzugeben? Nur dies hätte ihre angebliche Unwissenheit gemeinsam mit einer Entschuldigung untermauern können.

Pokemon-Sammelkarten Pokemon Pokemon-Original
v.l.n.r.: die Originalpäckchen im Handel | Rückansicht der Karten ist gleich | Originalpäckchen-Rückansicht

Wir sind dem Hinweis, dass es sich möglicherweise um Promotionkarten handeln könnte, nachgegangen und haben mit der POKÈMON Hotline von AMIGO-SPIELE Kontakt aufgenommen. Herr JOHN teilte uns mit, dass es richtig sei, dass die beschriebenen Päckchen als Promotion Geschenke zu dem POKÈMON Filmstart von WARNER BROS. in den Kinos verteilt wurden. Es gab jeweils 2 Serien, wobei diese auf die ersten zwei Filmwochen aufgeteilt wurden. Es waren somit 2 verschiedene Tütchen mit 4 verschiedenen Karten, wobei jeder Kinobesucher ein Päckchen zu seiner Kinokarte gratis bekam.

Frau BURGHARDT von WARNER BROS. teilte uns dann noch in unserem Gespräch mit, dass diese Karten so beliebt seien, dass in den USA ein Mann für eine ganze Kinovorstellung alle Eintrittskarten kaufte, um an die Sammelkarten zu gelangen. Ein ungewöhnlicher, aber legitimer Weg, um später ggf. einmal Geld mit den Karten machen zu können. Die Vorgangsweise der Frau jedoch ist schäbig, sich an dem Taschengeld der Kinder zu bereichern. Übrigens, im Handel kosten die Sammelkarten ab 9.- DM (4,50 €) und beinhalten 11 Karten.

Leserreaktion

Super Beitrag. Danke.
Ungeachtete des „Pressekodex“ plädiere ich allerdings schon dafür, dass generell die Namen von Betrügern und Verbrechern schonungslos der Öffentlichkeit preisgegeben werden können.
MfG

M. S. (D)
(Name der Redaktion bekannt)

010610

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